Gemäß § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne erhalten Sie grundsätzlich in einer standortgerechten Ausführung.
Dadurch wird eine optimale Orientierung im Brandfall gewährleistet. Gerne sind wir Ihnen bei der Standortauswahl der Pläne behilflich.
Für Mitarbeiter, Gäste und Besucher Ihres Hauses vermitteln unsere Flucht- und Rettungspläne den hohen Sicherheitsstandard Ihres Unternehmens. In unseren Flucht- und Rettungsplänen integrieren wir neben den relevanten Eintragungen auch Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Unfall, eine (ggf. auch mehrsprachige) Legende sowie einen Objektübersichtsplan mit Kennzeichnung der Sammelstelle.